Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Gemeindebundes und Städtebundes
abgestimmt am 25.03.1998
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein Bundesverfassungsgesetz, das Bund, Länder und Gemeinden über den Gemeindebund und Städtebund erlaubt, Vereinbarungen zu einem Konsultationsmechanismus und einem Stabilitätspakt abzuschließen. Dabei werden Informationsaustausch, Kostenbeteiligung und die Einhaltung von EU‑Haushaltsregeln geregelt. Die Genehmigung erfolgt im Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit, Landtage können mit einfacher Mehrheit zustimmen.
2/3 MehrheitXX25.03.1998
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
Der Gesetzentwurf erlaubt Bund, Länder und Gemeinden, über den Gemeindebund und Städtebund verbindliche Vereinbarungen zu einem Konsultationsmechanismus abzuschließen.
Der Stabilitätspakt verpflichtet alle Gebietskörperschaften, die Haushaltsdisziplin nach Art. 104c EG‑Vertrag einzuhalten und regelt die Aufteilung von Kosten bei möglichen EU‑Sanktionen.
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