Zusammenfassung
Der Bericht erläutert das ILO‑Übereinkommen und die dazugehörige Empfehlung von 1996 zu Arbeitszeit, Ruhezeit und Heuern für Seeleute und prüft deren Umsetzung im österreichischen Recht.einfache Mehrheit XX 11.03.1999
Bericht
internationales Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Das ILO‑Übereinkommen gilt für alle in Österreich registrierten Handelsschiffe, unabhängig davon, ob sie öffentlich oder privat Eigentum sind.
- Österreichisches Arbeitszeitgesetz (AZG) findet keine Ausnahme für Seeleute; daher gelten die dort festgelegten Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten auch für Schiffsbesatzungen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.