Zusammenfassung
Die Verordnung legt Melde‑ und Dokumentationspflichten für Anbauverträge, Lieferungen und Milch‑Referenzmengen fest, definiert Zulassungsbedingungen für Erstkäufer und regelt Prüforgane‑Zugangsrechte sowie Strafbestimmungen bei Verstößen.einfache Mehrheit XX 30.01.1998
Bericht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Anbauverträge für nachwachsende Rohstoffe müssen die Betriebsnummer des Antragstellers enthalten und rechtzeitig an die AMA gemeldet werden.
- Erstkäufer von bestimmten Rapssorten müssen bei der AMA eine Zulassung beantragen und erhalten, wenn sie die Ölsaaten ausschließlich zur Gewinnung von Spezialölen einsetzen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.