Umsetzung des ILO‑Übereinkommens über Teilzeitarbeit in Österreich

Zusammenfassung

Der Bericht erklärt, dass Österreich nach der ILO‑Tagung 1994 das Übereinkommen 175 über Teilzeitarbeit umsetzen muss, indem es Schwellenwerte senkt, Teilzeitbeschäftigten gleichen Sozialversicherungsschutz gibt und Arbeitgeber zur Anhörung von Arbeitnehmervertretern verpflichtet.
einfache Mehrheit XX 02.07.1997
Bericht
internationales Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Österreich soll die ILO‑Konvention 175 und Empfehlung 182 in nationales Recht überführen, um Teilzeit zu fördern und Teilzeitbeschäftigten gleiche soziale Sicherheit zu garantieren.
  • Die bestehenden Regelungen im Mutterschutz‑ und Elternkarenzurlaubsgesetz dienen als Vorbild für flexible Teilzeitregelungen, z. B. bis zum vierten Geburtstag des Kindes.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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