Umbenennung und Verfahrenserweiterung im Elektrizitätswirtschafts‑ und -organisationsgesetz (ElWOG)
abgestimmt am 13.06.2002

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Elektrizitätswirtschafts‑ und -organisationsgesetz: Die Regulierungsbehörde wird in „Energie‑Control GmbH“ umbenannt, ein Vor‑Ermittlungsverfahren vor Preisfestsetzung wird eingeführt und neue Antragsteller (Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften) werden definiert.
2/3 Mehrheit XXI 03.07.2002
Gesetz
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

  • Die Bezeichnung „Elektrizitäts‑Control GmbH“ wird in „Energie‑Control GmbH“ geändert; ebenso die zugehörige Kommission, um die Zuständigkeit klarer zu benennen.
  • Vor jeder Festsetzung von Systemnutzungstarifen muss die Energie‑Control GmbH ein Ermittlungsverfahren durchführen, bei dem der Elektrizitäts‑Beirat und die genannten Ministerien Stellung nehmen können.

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