Finanzierung von Abfertigungsbeiträgen für Kinderbetreuungsgeld‑ und Karenzzeiten aus dem Familienausgleichsfonds
abgestimmt am 12.06.2002
Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Familienlastenausgleichsgesetz um einen neuen § 39l, der Abfertigungsbeiträge für Zeiten des Kinderbetreuungsgeldes und verschiedener Karenzzeiten aus dem Familienausgleichsfonds finanziert. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Juli 2002 festgelegt; die jährlichen Kosten werden auf rund 12 Millionen Euro geschätzt.
einfache MehrheitXXI12.06.2002
Gesetz
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Der neue § 39l führt ein, dass die Träger der Krankenversicherung für Arbeitnehmer*innen und ehemalige Arbeitnehmer*innen, die bei Beginn des Kinderbetreuungsgeldbezugs einen (fiktiven) Wochengeldanspruch haben, Abfertigungsbeiträge aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen erhalten.
Die Regelung gilt für Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezugs, für Bildungskarenz, für unbezahlte Freistellung und für eine reduzierte Normalarbeitszeit nach dem AVRAG.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.