Das bilaterale Abkommen von 1999 zwischen Österreich und Ungarn regelt die gegenseitige Anerkennung von Sozialversicherungsleistungen – Kranken‑, Unfall‑, Mutterschafts‑, Pensions‑ und Arbeitslosenversicherung – für Personen, die in beiden Ländern tätig sind oder dort wohnen. Es definiert zentrale Begriffe, legt fest, welche nationalen Rechtsvorschriften anzuwenden sind, und beschreibt das Verfahren zur Beantragung und Erbringung von Leistungen.
einfache MehrheitXXI06.07.2000
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen sorgt dafür, dass Versicherungsansprüche von Personen, die zwischen Österreich und Ungarn pendeln, anerkannt werden.
Leistungen wie Krankengeld, Unfallentschädigung, Mutterschaftsgeld, Pension und Arbeitslosengeld gelten grenzüberschreitend, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.