Bericht des Akkreditierungsrates 2000 – Vorgaben für die Akkreditierung von Privatuniversitäten

Zusammenfassung

Der Jahresbericht 2000 des österreichischen Akkreditierungsrates beschreibt die gesetzlichen Vorgaben für die Akkreditierung von Privatuniversitäten. Er listet fünf zentrale Voraussetzungen und erklärt, welche strukturellen, personellen und finanziellen Angaben die Einrichtungen dem Rat vorlegen müssen.
einfache Mehrheit XXI 27.02.2002
Bericht
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Der Akkreditierungsrat prüft, ob Privatuniversitäten die im UniAkkG festgelegten Vorgaben erfüllen.
  • Für die Akkreditierung sind fünf Kernvoraussetzungen zu erfüllen: (1) juristische Person mit Sitz in Österreich, (2) Angebot von Studiengängen, die zu einem mindestens dreijährigen akademischen Grad führen, (3) qualifiziertes Lehrpersonal, (4) ausreichende räumliche und sachliche Ausstattung, (5) Orientierung an den Grundsätzen der Wissenschaftsfreiheit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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