Zusammenfassung
Der Bericht fasst die bestehenden internationalen Haftungsgrenzen für Atomschäden zusammen und informiert über geplante, aber noch nicht wirksame Erhöhungen der Haftungsgrenzen, die im Februar 2002 beschlossen wurden.einfache Mehrheit XXI 19.09.2002
Bericht
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Die bestehenden internationalen Haftungsgrenzen (z. B. 15 Mio. SZR im Pariser Übereinkommen) gelten weiterhin unverändert seit 1999.
- Mehrere neuere Protokolle (z. B. das Änderungsprotokoll zum Wiener Übereinkommen von 1997) wurden nur von wenigen Staaten ratifiziert und sind noch nicht in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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