Bericht zur internationalen Haftungsregelung für Atomschäden (Stand 2002)

Zusammenfassung

Der Bericht fasst die bestehenden internationalen Haftungsgrenzen für Atomschäden zusammen und informiert über geplante, aber noch nicht wirksame Erhöhungen der Haftungsgrenzen, die im Februar 2002 beschlossen wurden.
einfache Mehrheit XXI 19.09.2002
Bericht
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Die bestehenden internationalen Haftungsgrenzen (z. B. 15 Mio. SZR im Pariser Übereinkommen) gelten weiterhin unverändert seit 1999.
  • Mehrere neuere Protokolle (z. B. das Änderungsprotokoll zum Wiener Übereinkommen von 1997) wurden nur von wenigen Staaten ratifiziert und sind noch nicht in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.