Restitution von Raubkunst – Provenienzforschung und Rückgabe

Zusammenfassung

Der Restitutionsbericht beschreibt die Arbeit einer 1998 gegründeten Kommission, die Kunst‑ und Kulturgegenstände aus Bundesmuseen auf unrechtmäßige Aneignung während der NS‑Zeit prüft und an rechtmäßige Eigentümer zurückgibt.
einfache Mehrheit XXI 29.06.2000
Bericht
Kunst
Museum
Kulturpolitik
völkerrechtliche Verantwortlichkeit

Schwerpunkte

  • Der Gesetzgeber hat ein Bundesgesetz (BGBl. Nr. I 181/1998) erlassen, das die Einrichtung einer Provenienzforschungskommission zur Aufklärung von Raubkunst vorsieht.
  • Die Kommission katalogisiert sämtliche Kunst‑ und Kulturgegenstände, die zwischen 1938 und 1945 erworben wurden, um mögliche Restitutionsfälle zu identifizieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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