Zusammenfassung
Der Initiativantrag will den § 207b StGB, eingeführt als Ersatz für den verfassungswidrigen § 209, vollständig abschaffen. Er argumentiert, dass die bestehenden Straftatbestände bereits ausreichenden Jugendschutz bieten und dass § 207b zu diskriminierenden Verurteilungen schwuler Männer führt.einfache Mehrheit XXII 23.01.2003
Gesetz
Strafrecht
junger Mensch
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert die sofortige Aufhebung von § 207b StGB, weil er nach Wegfall von § 209 nur noch diskriminierende Verurteilungen schwuler Männer ermöglicht.
- Alle relevanten Schutzbereiche für Jugendliche sind bereits in den §§ 201‑217 StGB geregelt, sodass ein zusätzlicher Paragraph überflüssig ist.
Eingebracht von
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