Aufhebung des § 207b StGB – Entfernung einer Ersatzbestimmung nach Wegfall von § 209

Zusammenfassung

Der Initiativantrag will den § 207b StGB, eingeführt als Ersatz für den verfassungswidrigen § 209, vollständig abschaffen. Er argumentiert, dass die bestehenden Straftatbestände bereits ausreichenden Jugendschutz bieten und dass § 207b zu diskriminierenden Verurteilungen schwuler Männer führt.
einfache Mehrheit XXII 23.01.2003
Gesetz
Strafrecht
junger Mensch

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert die sofortige Aufhebung von § 207b StGB, weil er nach Wegfall von § 209 nur noch diskriminierende Verurteilungen schwuler Männer ermöglicht.
  • Alle relevanten Schutzbereiche für Jugendliche sind bereits in den §§ 201‑217 StGB geregelt, sodass ein zusätzlicher Paragraph überflüssig ist.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.