Zusammenfassung
Der Abgeordnete Kogler beantragt, den Rechnungshof nach §99 Abs. 1 GOG zu beauftragen, die Steuerakte des Finanzministeriums und seiner Dienststellen der letzten zehn Jahre zu prüfen.einfache Mehrheit XXII 10.02.2004
Andere
Exekutive
Steuerwesen
Haushaltskontrolle
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Der Rechnungshof soll die steuerliche Beurteilung von Vorgesetzten, insbesondere Ressortleitern des Finanzministeriums, prüfen.
- Die steuerliche Bewertung von juristischen Personen, die dem Finanzministerium zugeordnet sind, soll mit anderen vergleichbaren Unternehmen verglichen werden.
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