Sonderprüfung der Steuerakte des Finanzministeriums durch den Rechnungshof

Zusammenfassung

Der Abgeordnete Kogler beantragt, den Rechnungshof nach §99 Abs. 1 GOG zu beauftragen, die Steuerakte des Finanzministeriums und seiner Dienststellen der letzten zehn Jahre zu prüfen.
einfache Mehrheit XXII 10.02.2004
Andere
Exekutive
Steuerwesen
Haushaltskontrolle
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Der Rechnungshof soll die steuerliche Beurteilung von Vorgesetzten, insbesondere Ressortleitern des Finanzministeriums, prüfen.
  • Die steuerliche Bewertung von juristischen Personen, die dem Finanzministerium zugeordnet sind, soll mit anderen vergleichbaren Unternehmen verglichen werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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