Verbot von Tür‑zu‑Tür‑Verkäufen für Energie‑ und Telekommunikationsverträge

Zusammenfassung

Der Antrag will die Gewerbeordnung ändern und das Aufsuchen von Privatpersonen für den Verkauf von Energie‑ und Telekommunikationsverträgen sowie für bestimmte Waren verbieten. Ziel ist, aggressive Tür‑zu‑Tür‑Verkäufe zu verhindern, die zu Beschwerden und Betrugsfällen führen.
einfache Mehrheit XXII 26.02.2003
Gesetz
Handel
Industrie
Gesetzgebungsverfahren
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Ein Verbot für das Aufsuchen von Privatpersonen zum Zweck des Sammelns von Bestellungen für Energieliefer‑ und Telekommunikationsverträge sowie für weitere Waren.
  • Werbeveranstaltungen, die sich an Privatpersonen richten und in deren Haushalt stattfinden, sollen ebenfalls verboten werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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