Ermächtigung zum Abschluss des EU‑Beitrittsvertrages der mittel- und osteuropäischen Staaten
abgestimmt am 09.07.2003
Zusammenfassung
Der Entwurf ermächtigt den Nationalrat und den Bundesrat, den Beitrittsvertrag von zehn mittel- und osteuropäischen Staaten zur Europäischen Union zu genehmigen. Das Verfahren verlangt eine Zweidrittelmehrheit bei gleichzeitiger Anwesenheit von mindestens der Hälfte der jeweiligen Kammermitglieder. Die Bundesregierung wird mit der Vollziehung betraut.
2/3 MehrheitXXII09.07.2003
Gesetz
Verfassung
Europäische Union
Schwerpunkte
Der Nationalrat muss den Beitrittsvertrag mit einer Zweidrittelmehrheit und bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder genehmigen.
Der Bundesrat muss dem gleichen Verfahren folgen – Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder und eine Zweidrittelmehrheit.
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