Novelle zum Weingesetz 1999 – neue Meldungen, Datenbank & Zuständigkeitsübertragung
abgestimmt am 08.07.2003
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Weingesetz 1999, führt eine Meldepflicht für Weinbehandlungsmittel ein, überträgt Genehmigungen für Großversuche auf die Bundeskellereiinspektion und schafft eine zentrale Weindatenbank bis Ende 2004.
einfache MehrheitXXII08.07.2003
Gesetz
Wein
Weinbau
Schwerpunkte
Einführung einer Meldepflicht für Weinbehandlungsmittel: Hersteller oder Händler müssen dem Bundesamt für Weinbau und der Höheren Bundeslehranstalt eine Probe in Originalverpackung samt Produktbeschreibung übermitteln.
Der Minister bestimmt per Verordnung die Vorführgemeinden, in denen Prädikatsweine für Qualitätsprüfungen (Lesegut) vorgeführt werden müssen, und legt einen Mindestbetrag für die Verwaltungsabgabe fest.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.