Zusatzprotokoll zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften
abgestimmt am 23.10.2003
Zusammenfassung
Das Zusatzprotokoll ermöglicht Gebietskörperschaften, grenzüberschreitende Vereinbarungen zu schließen und deren Beschlüsse mit voller Rechtskraft umzusetzen. Es regelt die mögliche Schaffung einer gemeinsamen Einrichtung, deren Finanzierung aus den Haushalten der beteiligten Gebietskörperschaften erfolgt, und legt das Inkrafttreten sowie Beitritts‑ und Kündigungsmodalitäten fest.
einfache MehrheitXXII23.10.2003
Andere
Grenze
Gliedstaat
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Gebietskörperschaften dürfen im Einklang mit ihrem nationalen Recht und internationalen Verpflichtungen Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit schließen.
Die aus solchen Vereinbarungen resultierenden Beschlüsse besitzen dieselbe Rechtskraft wie nationale Maßnahmen der beteiligten Gebietskörperschaften.
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im Titel verlinkt.