Novelle zum Postgesetz 1997 – EU‑Umsetzung, Liberalisierung und neue Regelungen für Brieffachanlagen
abgestimmt am 10.07.2003
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Postgesetz 1997, um EU‑Vorgaben zu erfüllen: Er definiert zentrale Begriffe neu, führt einen reservierten Postdienst für persönliche Briefe bis 100 g (ab 2003) bzw. 50 g (ab 2006) ein und legt Ausnahmen fest, regelt die Haftung des Bundes, verankert den Weltpostvertrag und schafft verbindliche Vorgaben für Haus‑Brieffachanlagen.
einfache MehrheitXXII10.07.2003
Gesetz
Post- und Fernmeldewesen
Schwerpunkte
Der Ausdruck „PTA“ wird durch „Österreichische Post“ ersetzt, damit die Bezeichnung der staatlichen Postgesellschaft korrekt wiedergegeben wird.
„Einschreiben“ wird als entgeltpflichtige Sonderbehandlung definiert, die gegen Verlust versichert ist und dem Absender eine Empfangsbestätigung liefert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.