Verbot von Geschenken für Bundesminister*innen und Transparenzregelungen

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Unvereinbarkeitsgesetz um ein Verbot für Bundesminister*innen und Staatssekretär*innen, Geschenke über einer festgelegten Wertgrenze anzunehmen, regelt den Umgang mit Ehrengeschenken und führt eine Meldungspflicht für andere oberste Organe ein.
einfache Mehrheit XXII 31.01.2006
Gesetz
Exekutive
Zweite Kammer
Inkompatibilität

Schwerpunkte

  • Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretär*innen dürfen während ihrer Amtszeit keine Geschenke annehmen, deren Wert die Bagatellgrenze nach § 304 StGB überschreitet.
  • Ehrengeschenke, die im Rahmen von Staatsbesuchen überreicht werden, gehen sofort in das Eigentum des jeweiligen Ressorts über und müssen öffentlich ausgestellt werden.
Dokumente (PDFs)
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