Geldwäscheprävention für Rechtsanwälte und Notare – Novellierung der RAO & NO
abgestimmt am 24.09.2003
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Rechtsanwalts‑ und Notariatsordnung um Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsprävention, führt Identitäts‑ und Meldepflichten ein, modernisiert Bekanntmachungen via Internet und strukturiert den Rechtsanwaltskammertag neu.
einfache MehrheitXXII24.09.2003
Gesetz
Notar
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
Einführung einer besonderen Sorgfaltspflicht für Rechtsanwälte und Notare bei Geschäften, die ein hohes Risiko von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung aufweisen (z. B. Immobilien‑/Unternehmenskauf, Konten‑/Vermögensverwaltung, Treuhandstrukturen).
Verpflichtung zur Feststellung der Identität des Auftraggebers, wenn die Auftragssumme mindestens 15 000 € beträgt, bei Daueraufträgen oder bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.