Erweiterung der Europol‑Befugnisse und Anpassung der Immunitätsregelungen
abgestimmt am 28.01.2004
Zusammenfassung
Das Protokoll erweitert das Europol‑Übereinkommen: Europol‑Bedienstete dürfen künftig als Unterstützer an gemeinsamen Ermittlungsgruppen teilnehmen, und Europol kann Mitgliedstaaten um Einleitung von Ermittlungen bitten. Gleichzeitig wird die Immunität für Tätigkeiten in solchen Gruppen eingeschränkt.
einfache MehrheitXXII28.01.2004
Andere
öffentliche Sicherheit
internationales Abkommen
parlamentarische Immunität
Schwerpunkte
Europol‑Bedienstete dürfen künftig in unterstützender Funktion an gemeinsamen Ermittlungsgruppen teilnehmen, jedoch nicht bei Zwangsmaßnahmen.
Europol kann die Mitgliedstaaten offiziell um Einleitung, Durchführung oder Koordinierung von Ermittlungen in speziellen Fällen ersuchen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.