Änderung des Übereinkommens zur Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (2001)
abgestimmt am 13.11.2003
Zusammenfassung
Das Dokument enthält die konsolidierte Fassung der 2001er Änderung des internationalen Übereinkommens über Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen. Es führt Palladium als neues Edelmetall ein, stärkt die Befugnisse des Ständigen Ausschusses und legt fest, dass freiwillig gekennzeichnete Gegenstände im Einfuhrstaat keiner weiteren obligatorischen Prüfung unterliegen.
2/3 MehrheitXXII13.11.2003
Andere
Handel
Industrie
Verfassung
internationales Abkommen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Übereinkommen regelt die freiwillige Kennzeichnung von Edelmetallgegenständen mit einer gemeinsamen Punze, um den internationalen Handel zu erleichtern und den Verbraucherschutz zu stärken.
Als Edelmetallgegenstände gelten Platin, Gold, Palladium, Silber und deren Legierungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.