Genehmigung des Änderungsvertrags für das International Centre for Migration Policy Development (ICMPD)

Zusammenfassung

Der Nationalrat muss den Änderungsvertrag des ICMPD genehmigen, der das Zentrum als internationale Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit definiert und Österreich zur jährlichen finanziellen Unterstützung verpflichtet.
einfache Mehrheit XXII 28.01.2004
Andere
internationales Abkommen
diplomatische Beziehungen

Schwerpunkte

  • Der Nationalrat muss den Änderungsvertrag nach Art. 50 B‑VG genehmigen.
  • Der Vertrag definiert das ICMPD als internationale Organisation mit eigener völkerrechtlicher Rechtspersönlichkeit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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