Erweiterung des Einspruchsrechts des Bundesrates auf einzelne Gesetze im Gesetzesbeschluss

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Bundes‑Verfassungsgesetz um einen Satz, der dem Bundesrat erlaubt, einzelne Bestandteile eines zusammengefassten Gesetzesbeschlusses anzufechten; nicht angefochtene Teile können danach sofort beurkundet und veröffentlicht werden.
2/3 Mehrheit XXII 31.01.2006
Gesetz
Verfassung
Zweite Kammer

Schwerpunkte

  • Der Bundesrat kann künftig Einspruch gegen einzelne, in einem Gesetzesbeschluss zusammengefasste Gesetze erheben.
  • Nicht angefochtene Teile des Gesetzesbeschlusses können sofort beurkundet und veröffentlicht werden.
Dokumente (PDFs)
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