Novelle des Tiertransportgesetzes zur Umsetzung der EU‑Tiertransportrichtlinie
abgestimmt am 04.12.2003
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Tiertransportgesetz, um die EU‑Richtlinie 91/628/EWG vollständig umzusetzen. Er führt einen Transportplan, ein Lizenzsystem für Tiertransportunternehmer und strengere Regelungen zu Transportdauer, Betreuung und Kontrollen ein.
einfache MehrheitXXII04.12.2003
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Ein verpflichtender Transportplan muss bei internationalen Tiertransporten, die länger als acht Stunden dauern, ausgefüllt und von der Behörde genehmigt werden; er wird während der gesamten Fahrt mitgeführt.
Tiertransportunternehmer dürfen Tiertransporte nur mit einer behördlichen Bewilligung durchführen; die Bewilligung muss bei allen Fahrten mitgeführt und in einem behördlichen Verzeichnis erfasst werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.