Zusammenfassung
Das Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Namibia legt gegenseitige Förderungen von Investitionen, faire Behandlung, Schutz vor Enteignungen und freie Kapitaltransfers fest. Es definiert klare Regeln für Entschädigungen und sieht ein internationales Schiedsverfahren zur Streitbeilegung vor.einfache Mehrheit XXII 13.11.2003
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Definition von „Investor“ (natürliche Personen mit Staatsbürgerschaft bzw. juristische Personen mit Sitz im jeweiligen Staat) und von „Investition“ (alle Arten von Vermögenswerten, die ein Investor im anderen Staat hält).
- Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Investitionen des jeweils anderen Staates zu fördern und zuzulassen, wobei auch Reinvestitionen zulässig sind, sofern sie den nationalen Gesetzen entsprechen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.