Erweiterung des Kinderbetreuungsgeldanspruchs bei verspätetem Nachweis
abgestimmt am 13.11.2003
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Kinderbetreuungsgeldgesetz, sodass der Anspruch auf volles Geld erhalten bleibt, wenn die Mutter‑Kind‑Pass‑Untersuchungen zwar durchgeführt, aber erst später nachgewiesen werden – bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Weitere Klarstellungen betreffen den Verzicht auf Leistungen, die Behandlung von Adoptiv‑ und Pflegekindern sowie die Versandmodalität per Post.
einfache MehrheitXXII13.11.2003
Gesetz
Familie
Schwerpunkte
Der Anspruch auf volles Kinderbetreuungsgeld bleibt bestehen, wenn die Mutter‑Kind‑Pass‑Untersuchungen durchgeführt wurden, aber der Nachweis erst später (bis zum dritten Lebensjahr des Kindes) erbracht wird.
Bei Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld oder den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld werden während des Verzichts erzielte Einkünfte bei der Berechnung des maßgeblichen Gesamteinkommens nicht berücksichtigt.
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