Änderungen im Fleischuntersuchungsgesetz – Notfall‑Schlachttieruntersuchung, Kontrollen und Kennzeichnung
abgestimmt am 04.12.2003
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das Fleischuntersuchungsgesetz an EU‑Vorgaben an, erweitert die Kontrollbefugnisse, erlaubt bei Notschlachtungen Untersuchungen durch freiberufliche Tierärzte und regelt die Kennzeichnung von Fleisch mit zulässigen Farben.
einfache MehrheitXXII04.12.2003
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Der bisherige § 4 Abs. 4, der die Rücknahme einer Übertragung des Landeshauptmanns regelte, wird aufgehoben.
Wird ein Betriebsinhaber, dessen Stellvertreter oder Beauftragter mit den Kontrollen nach § 16 Abs. 1 nicht kooperieren, können die Behörden die Kontrollen erzwingen; hierfür erhalten sie Unterstützung von öffentlichen Sicherheitsdiensten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.