Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW‑Gesetz)
abgestimmt am 26.05.2004
Zusammenfassung
Das GBK/GAW‑Gesetz richtet die Gleichbehandlung in Österreich neu aus, indem es eine dreigliedrige Gleichbehandlungskommission und eine unabhängige Anwaltschaft einführt, den Geltungsbereich auf alle Arbeitsverhältnisse, Arbeitnehmende ohne Vertrag und Entsendefälle ausdehnt sowie neue Diskriminierungs‑ und Belästigungsbestimmungen samt Schadensersatz‑ und Sanktionsregeln schafft.
2/3 MehrheitXXII26.05.2004
Gesetz
Frau
Arbeitsrecht
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
Einrichtung einer Gleichbehandlungskommission mit drei Senaten: Senat I (Geschlechtergleichstellung im Arbeitsmarkt), Senat II (Antidiskriminierung wegen Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung) und Senat III (Gleichbehandlung außerhalb der Arbeitswelt).
Einrichtung einer Gleichbehandlungsanwaltschaft, die unabhängige Anwält*innen für jede der drei Bereichen sowie regionale Vertreter*innen umfasst und Betroffene rechtlich berät.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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