Investitionsschutzabkommen Österreich – Philippinen
abgestimmt am 08.07.2003
Zusammenfassung
Das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und den Philippinen legt fest, welche Vermögenswerte als Investitionen gelten, garantiert faire Behandlung für Investoren beider Länder und regelt Enteignungen, Entschädigungen sowie den freien Transfer von Geldern. Streitigkeiten sollen zunächst gütlich, danach gerichtlich oder über internationale Schiedsgerichte gelöst werden.
einfache MehrheitXXII08.07.2003
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen definiert klar, welche Vermögenswerte als Investitionen gelten und wer als Investor anerkannt wird.
Beide Staaten verpflichten sich zu einer fairen und nicht diskriminierenden Behandlung ausländischer Investoren (Meistbegünstigung und Inländergleichbehandlung).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.