Rahmenabkommen Österreich‑Slowakei zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften
abgestimmt am 25.02.2004
Zusammenfassung
Das Rahmenabkommen regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen österreichischen und slowakischen Gebietskörperschaften in Bereichen wie Verkehr, Umweltschutz und Tourismus und tritt drei Monate nach Ratifikation in Kraft.
einfache MehrheitXXII25.02.2004
Andere
Gliedstaat
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen verpflichtet beide Staaten, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den genannten Gebietskörperschaften zu fördern und über Möglichkeiten zu informieren.
Als beteiligte Gebietskörperschaften werden in Österreich Bundesländer, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie in der Slowakei Gemeinden, Selbstverwaltungskreise, Behörden und Gemeindeverbände definiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.