Novelle zum IVF‑Fonds‑Gesetz 2004 – erweiterte Anspruchsgrundlagen und Finanzierungsregelungen
abgestimmt am 25.03.2004
Zusammenfassung
Die Novelle definiert klarer, wer als Paar gilt und wann eine Schwangerschaft erfolgreich ist, erweitert die Anspruchsgrundlagen (z. B. Endometriose), bezieht private Versicherungen ein und regelt Finanzierung, Registerführung sowie Datenschutz des IVF‑Fonds.
einfache MehrheitXXII25.03.2004
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Gesetzesentwurf führt neue Definitionen ein: ein "Paar" ist eine in Ehe oder eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen, eine erfolgreiche Schwangerschaft muss bildlich dokumentiert sein und erst ab der fünften Woche nach Embryotransfer nachgewiesen werden.
Ein IVF‑Fonds wird beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eingerichtet, erhält Rechtspersönlichkeit und wird gemeinsam mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz vertreten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.