Österreich‑Ukraine Abkommen für Wissenschaft und Technik

Zusammenfassung

Ein bilaterales Abkommen zwischen Österreich und der Ukraine regelt die wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit, wobei beide Seiten Mobilitätskosten übernehmen und eine gemischte Kommission zur Koordination einrichten.
einfache Mehrheit XXII 26.05.2004
Andere
Wissenschaften
internationales Abkommen
Forschung und geistiges Eigentum

Schwerpunkte

  • Das Abkommen schafft einen rechtlichen Rahmen, der die gleichberechtigte und gegenseitig nutzbare wissenschaftliche Zusammenarbeit fördert.
  • Finanziert wird die Zusammenarbeit ausschließlich über die Übernahme von Mobilitätskosten (ca. 90 000 € pro Jahr) durch die jeweiligen Staaten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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