Umsetzung der EU‑Richtlinie für gute klinische Praxis & Änderungen im Arzneimittel‑ und Krankenanstaltengesetz
abgestimmt am 25.03.2004
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf setzt EU‑Vorgaben zur guten klinischen Praxis um, erweitert das Arzneimittelgesetz um wichtige Definitionen und führt ein einheitliches Genehmigungsverfahren für klinische Studien ein. Er stärkt den Schutz von Minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Personen, schafft Kinderschutzgruppen in Krankenanstalten und passt das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 an. Die Regelungen treten am 1. Mai 2004 in Kraft.
einfache MehrheitXXII25.03.2004
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Das Arzneimittelgesetz wird um neue Definitionen erweitert (z. B. klinische Prüfung, magistrale und offizielle Zubereitung, Unerwünschtes Ereignis, Nebenwirkung).
Ein neues, einheitliches Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen wird eingeführt: Der Sponsor stellt beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen einen Antrag, die zuständige Ethikkommission prüft ihn innerhalb von 5 Werktagen, das Ministerium entscheidet binnen 35 Tagen; bei fehlender Stellungnahme gilt der Antrag als genehmigt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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