EU‑Erweiterungs‑Anpassung: Änderungen im Ausländer‑ und Arbeitslosenversicherungsgesetz
abgestimmt am 24.03.2004
Zusammenfassung
Das Gesetz passt das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz an, um den freien Arbeitsmarktzugang neuer EU‑Bürger im Rahmen der 2004‑EU‑Erweiterung zu regeln. Es führt eine Bestätigungspflicht des AMS, Präferenzregeln für neue EU‑Bürger und Strafbestimmungen für Verstöße ein.
einfache MehrheitXXII24.03.2004
Gesetz
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Die Definition der zulässigen Aufenthaltsrechte wird erweitert: Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltserlaubnis für unselbständige Arbeit, befristeter Aufenthaltsberechtigung oder Asylstatus (nach 3 Monaten) gelten als berechtigt.
Bei der Vergabe von Beschäftigungsbewilligungen sollen EU‑Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten, EWR‑Bürger und türkische Assoziationsarbeitnehmer gegenüber anderen Ausländern bevorzugt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.