Novelle zum Verwaltungs‑ und Verfassungsgerichtshofgesetz 2004 – Gebühren, Vertretungsregelungen und Verfahren
abgestimmt am 09.07.2004
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 2004 modernisiert das Verwaltungs‑ und Verfassungsgerichtshofgesetz sowie die Europawahlordnung: Er ersetzt den Begriff „Verwaltungsakt“ durch „Bescheid“, erweitert die Vertretungsbefugnis auf Wirtschaftsprüfer, führt neue Zahlungsnachweise für die Eingabengebühr ein und schafft ein Sonderbeschlussverfahren für viele ähnliche Fälle.
einfache MehrheitXXII09.07.2004
Gesetz
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
In den genannten Vorschriften wird das Wort „Verwaltungsaktes“ durch „Bescheides“ ersetzt, um die Terminologie an das aktuelle Rechtssystem anzupassen.
Parteien dürfen künftig in allen Verfahrensarten von einem Wirtschaftsprüfer vertreten werden, nicht nur mehr in Abgaben‑ und Abgabenstrafsachen.
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