Zusammenfassung
Das Protokoll von 1999 ergänzt das COTIF‑Übereinkommen, legt neue Verfahren für Unterzeichnung, Ratifikierung und Inkrafttreten fest und definiert Finanz‑ sowie Organisations‑Regelungen der OTIF.2/3 Mehrheit XXII 22.10.2003
Andere
Verfassung
Schienentransport
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Das Protokoll legt fest, dass es am ersten Tag des dritten Monats nach dem Monat, in dem das Inkraft‑Treten durch den Depositar mitgeteilt wird, in Kraft tritt.
- Der vorläufige Depositar (die OTIF) informiert die Mitgliedstaaten über Unterzeichnungen, Ratifikationen, Annahme‑ und Beitrittsurkunden.
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