Arbeitsmarktreformpaket 2004 – umfassende Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz und verwandten Rechtsvorschriften
abgestimmt am 16.06.2004
Zusammenfassung
Das Arbeitsmarktreformpaket 2004 bündelt Änderungen im AlVG, AMSG, AMPFG, BSchEG und IESG. Es führt einen individuellen Betreuungsplan, erweitert die Zumutbarkeits‑ und Entgeltschutzregelungen und verpflichtet Arbeitgeber von freien Dienstnehmern zur Ausstellung eines Dienstzettels.
einfache MehrheitXXII16.06.2004
Gesetz
Arbeitslosenversicherung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Ein Betreuungsplan wird für jede arbeitslose Person erstellt, um die notwendigen Unterstützungs‑ und Qualifizierungsmaßnahmen festzulegen.
Die Zumutbarkeitsregelungen werden erweitert: Wegzeiten von bis zu zwei Stunden (Vollzeit) bzw. 1,5 Stunden (Teilzeit) gelten grundsätzlich als zumutbar.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.