Agrarrechtsänderungsgesetz 2004 – Neuordnung von Pflanzenschutz, Saatgut, Wein und Bundesforstbehörde
abgestimmt am 17.06.2004
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert die wichtigsten Agrargesetze – Pflanzenschutz, Pflanzenschutzmittel, Saatgut und Wein – und richtet ein eigenständiges Forschungs‑ und Ausbildungszentrum für Wald sowie ein Bundesamt für Wald ein. Es stärkt die EU‑Konformität, schafft neue Kontroll- und Meldepflichten und stellt dem BFW jährlich 15,5 Mio. € zur Verfügung.
einfache MehrheitXXII17.06.2004
Gesetz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Die Kontrollorgane erhalten erweiterten Zugriff auf Betriebe und dürfen Proben nehmen; ein neues Verfahren verlangt, dass die entnommene Probe in zwei gleiche Teile gespalten wird – ein Teil für das Labor, ein Teil als amtlich versiegelte Gegenprobe beim Betrieb.
Das Pflanzenschutzmittelgesetz wird an die EU‑Richtlinien 1999/45/EG und 2003/82/EG angepasst – Kennzeichnung, Verpackung und Sicherheitshinweise für Pflanzenschutzmittel werden harmonisiert; das alte Pflanzenschutzmittelverzeichnis entfällt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.