Novelle des Umweltmanagementgesetzes – Regelung von Umweltgutachtern und Verwaltungsvereinfachungen
abgestimmt am 07.07.2004
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Umweltmanagementgesetz, um die Zulassung, Aufsicht und Fachkunde von Umweltgutachtern klarer zu regeln, ein Verzeichnis von Gutachtern einzuführen und Verwaltungsvereinfachungen für EMAS‑Organisationen zu schaffen.
einfache MehrheitXXII07.07.2004
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Der Gesetzestext definiert das Ziel des Gesetzes und legt zentrale Begriffsbestimmungen fest, darunter die Definition von Umweltgutachtern, leitenden Gutachtern, Teammitgliedern und Umweltanwälten.
Die Fachkunde für leitende Umweltgutachter und Umwelteinzelgutachter wird detailliert geregelt: Hochschulabschluss, mindestens fünf bzw. sechs Jahre Berufspraxis oder gleichwertige eigenverantwortliche Prüftätigkeiten können als Nachweis dienen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.