Doppelbesteuerungsabkommen Österreich‑Marokko

Zusammenfassung

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Marokko legt fest, welche Einkünfte in welchem Staat zu besteuern sind, definiert Begriffe wie ansässige Person und Betriebsstätte und enthält Verfahren zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
einfache Mehrheit XXII 08.07.2003
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Das Abkommen gilt für Personen, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
  • Es deckt alle Arten von Einkommensteuern ab, darunter Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und weitere ähnliche Steuern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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