Vereinfachtes Waffen‑Mitnahmeregeln für Schützen zwischen Österreich und Bayern

Zusammenfassung

Das Abkommen zwischen Österreich und Deutschland erleichtert Schützenvereinen den Waffen‑Transport über die Grenze, indem ein Vereinsausweis anstelle eines Europäischen Feuerwaffenpasses verwendet wird.
einfache Mehrheit XXII 28.01.2004
Andere
Sport
öffentliche Sicherheit
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Das Abkommen regelt die Mitnahme von Schusswaffen und Munition für traditionelle Schützen und Sportschützen zwischen Österreich und dem deutschen Bundesland Bayern.
  • Ein Verein erhält einen Ausweis, der bis zu zwei verantwortliche Personen benennt; dieser Ausweis ist zehn Jahre gültig und wird zusammen mit einem Lichtbildausweis verwendet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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