Änderung des Staatsgrenzvertrags Österreich‑Tschechien (2001)
abgestimmt am 28.01.2004
Zusammenfassung
Der 2001 geschlossene Vertrag zwischen Österreich und der Tschechischen Republik ergänzt den Staatsgrenzvertrag von 1973, modernisiert die Grenzverwaltung, richtet eine ständige Grenzkommission ein und führt gebührenfreie Grenzübertrittsausweise sowie Zollbefreiungen für Grenzarbeiten ein.
2/3 MehrheitXXII28.01.2004
Andere
Grenze
Verfassung
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Vertrag ersetzt die Bezeichnungen „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“ und „tschechoslowakisch“ durch „Tschechische Republik“ bzw. „tschechisch“.
Artikel, die sich auf die Grenze zur Slowakei beziehen (u. a. §§ 4‑8, 14‑17, 24), werden gestrichen, weil sie nach der Teilung der Tschechoslowakei nicht mehr relevant sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.