Bilaterales Amtshilfeabkommen Österreich‑Aserbaidschan im Zolldienst

Zusammenfassung

Das Abkommen regelt die gegenseitige Amtshilfe der österreichischen und aserbaidschanischen Zollbehörden zur Verhinderung, Ermittlung und Ahndung von Zollverstößen. Es definiert zentrale Begriffe, legt Verfahren für Anfragen und Datenübermittlung fest und enthält Regelungen zu Datenschutz, Kostenneutralität und Kündigung.
einfache Mehrheit XXII 08.07.2003
Andere
Zolltarifpolitik
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Das Abkommen definiert zentrale Begriffe wie Zollbehörden, Zollzuwiderhandlung und kontrollierte Lieferung, um die Zusammenarbeit eindeutig zu regeln.
  • Beide Seiten verpflichten sich zur gegenseitigen Amtshilfe, um Zollverstöße zu verhindern, zu ermitteln und zu ahnden, wobei die Hilfe im Rahmen nationaler Rechtsvorschriften erfolgt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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