Immobilien‑Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) – Regelung für Immobilienfonds
abgestimmt am 08.07.2003
Zusammenfassung
Das Immobilien‑Investmentfondsgesetz regelt die Gründung, Verwaltung und Aufsicht von Immobilienfonds, legt Vorgaben zu Kapitalgesellschaften, Risikostreuung, Kreditaufnahme, Transparenz und Sanktionen fest.
einfache MehrheitXXII08.07.2003
Gesetz
Finanzwesen
Schwerpunkte
Ein Immobilienfonds ist ein Sondervermögen, das in Wertpapier‑Anteile zerfällt und von einer Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien treuhänderisch verwaltet wird; Immobilienspezialfonds dürfen höchstens zehn nicht‑natürliche Anteilinhaber haben.
Nur Aktien‑ oder GmbH‑Gesellschaften dürfen Immobilienfonds verwalten; ihre Aktien müssen auf Namen lauten und jede Übertragung von Anteilen bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.