BIS‑Verordnung 2003: Einheitliche Datenmeldung für Fachhochschulen

Zusammenfassung

Die BIS‑Verordnung legt fest, welche Daten Fachhochschulen jährlich an den Fachhochschulrat melden müssen und führt das XML‑Datenformat ab 2004 ein. Sie regelt Meldefristen, Personenkennzeichen und die Qualitätssicherung der Studiengänge.
einfache Mehrheit XXII 11.01.2005
Bericht
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert einheitliche Meldepflichten für Fachhochschulen zu Bewerber‑, Studierenden‑, Lehrpersonen‑ und Forschungsdaten.
  • Die Erfassung eines zehnstelligen Personenkennzeichens ist für jede/n Studierende/n verpflichtend.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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