Zusammenfassung
Die BIS‑Verordnung legt fest, welche Daten Fachhochschulen jährlich an den Fachhochschulrat melden müssen und führt das XML‑Datenformat ab 2004 ein. Sie regelt Meldefristen, Personenkennzeichen und die Qualitätssicherung der Studiengänge.einfache Mehrheit XXII 11.01.2005
Bericht
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert einheitliche Meldepflichten für Fachhochschulen zu Bewerber‑, Studierenden‑, Lehrpersonen‑ und Forschungsdaten.
- Die Erfassung eines zehnstelligen Personenkennzeichens ist für jede/n Studierende/n verpflichtend.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
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