Zusammenfassung
Der erste Bericht des Biopatent‑Monitoring‑Komitees bewertet die ersten sechs Monate nach Inkrafttreten der EU‑Biopatent‑Richtlinie in Österreich und zeigt sowohl positive wirtschaftliche Effekte als auch offene ethische Fragen.einfache Mehrheit XXII 22.06.2006
Bericht
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Die Richtlinie definiert, welche biotechnologischen Erfindungen patentierbar sind und schließt dabei Verfahren zum Klonen von Menschen, Eingriffe in die Keimbahn sowie die Nutzung menschlicher Embryonen aus.
- Patente auf Pflanzensorten, Tierrassen und im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren sind ausgeschlossen – das schützt traditionelle Züchtungspraktiken, kann aber zu Konflikten mit dem Patentschutz führen.
Eingebracht von
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