Volksgruppenförderungsbericht 2002‑2003

Zusammenfassung

Der Bericht des Bundeskanzleramtes 2002‑2003 analysiert die Verwendung von rund 3,7 Mio. € an Volksgruppenfördermitteln, zeigt deren Aufteilung in Projekt‑ und Basisförderung und vergleicht die sechs anerkannten Minderheiten.
einfache Mehrheit XXII 12.09.2006
Bericht
ethnische Gruppe

Schwerpunkte

  • Das Bundeskanzleramt verwaltet die jährlichen Fördermittel nach dem Volksgruppengesetz und stellt sie den jeweiligen Volksgruppenorganisationen zur Verfügung.
  • Die Volksgruppenbeiräte geben bis zum 15. März jedes Jahres Empfehlungen für die Mittelverwendung ab, die das Bundeskanzleramt prüft und in Förderverträge umsetzt.

Eingebracht von

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