Zusammenfassung
Der Bericht des Bundeskanzleramtes 2002‑2003 analysiert die Verwendung von rund 3,7 Mio. € an Volksgruppenfördermitteln, zeigt deren Aufteilung in Projekt‑ und Basisförderung und vergleicht die sechs anerkannten Minderheiten.einfache Mehrheit XXII 12.09.2006
Bericht
ethnische Gruppe
Schwerpunkte
- Das Bundeskanzleramt verwaltet die jährlichen Fördermittel nach dem Volksgruppengesetz und stellt sie den jeweiligen Volksgruppenorganisationen zur Verfügung.
- Die Volksgruppenbeiräte geben bis zum 15. März jedes Jahres Empfehlungen für die Mittelverwendung ab, die das Bundeskanzleramt prüft und in Förderverträge umsetzt.
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