Verzicht auf die vollständige Privatisierung der VOEST Alpine AG und Verbleib der ÖIAG als Kernaktionär (64/UEA)
namentlich
abgestimmt am 10.07.2003
einfache MehrheitXXII10.07.2003
Entschließung
Unternehmensarten
öffentliches Eigentum
namentliche Abstimmung
Eingebracht von
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