Zusammenfassung
Das Zusatzprotokoll regelt die Einrichtung unabhängiger Datenschutzbehörden und den sicheren grenzüberschreitenden Datenverkehr.einfache Mehrheit XXIII 05.12.2007
Andere
Informatik
internationales Abkommen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Verpflichtung zur Einrichtung mindestens einer unabhängigen nationalen Datenschutz-Kontrollstelle.
- Die Kontrollstellen müssen über Untersuchungs- und Einwirkungsbefugnisse sowie Klagerechte verfügen.
Reden
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.