Evaluierung der österreichischen Kronzeugenregelung – Chancen und Grenzen

Zusammenfassung

Der Bericht bewertet die seit 2006 bestehende Kronzeugenregelung im Wettbewerbsrecht, kritisiert die schwache Regelung im Strafrecht und empfiehlt eine Erweiterung sowie Verbesserungen im Leniency‑Handbuch.
einfache Mehrheit XXIII 20.10.2008
Bericht
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Seit dem Inkrafttreten der Wettbewerbs‑Novelle 2005 (1. Jänner 2006) ermöglicht § 11 WettbG Unternehmen, die als erste ein Kartell melden, eine Straffreiheit oder eine Reduktion der Geldbuße zu erhalten.
  • Die Bundeswettbewerbsbehörde muss den Bundeskartellanwalt informieren, wenn sie im Rahmen von § 11 WettbG auf eine Selbstanzeige reagiert, sodass der Anwalt kein eigenes Bußgeld beantragen kann.

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